Eine Erstattung durch die gesetzliche Krankenkasse ist nach derzeitigem Stand noch nicht möglich.
Als Privatversicherter können Sie Ihre Rechnung wie gewohnt (da auf Basis der GOÄ erstellt) bei ihrer Krankenversicherung einreichen und die Kostenerstattung entsprechend veranlassen.

Eine Erstattung der Vergütung durch die gesetzliche oder private Krankenversicherung ist nicht gewährleistet.